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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Neue Verordnung des BMWFW!
 

 

Gemäß § 365 GewO 1994 haben Gewerbetreibende bei Vertragsbeziehungen verstärkte Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einzuhalten, wenn ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Das BMWFW hat nunmehr eine neue Verordnung erlassen und Staaten aufgezählt, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäsche Terrorismusfinanzierung besteht (
BGBl II 2015/103).

Es handelt sich hierbei um folgende Staaten:

 

  1. Islamische Republik Iran
  2. Demokratische Volksrepublik Korea
  3. Demokratische Volksrepublik Algerien
  4. Republik Ecuador
  5. Republik der Union von Myanmar
  6. Republik Jemen
  7. Islamische Republik Pakistan
  8. Republik Somalia
  9. Arabische Republik Syrien und
  10. Republik Türkei

Hier finden Sie einen Auszug aus der Gewerbeorndung 1994 zum Thema Erhöhte Pflichten.