Immer wieder kommt es vor, dass während eines medizinisch nachgewiesenen Krankenstandes ein Fehlverhalten des Mitarbeiters vermutet oder beobachtet wird. Ob daraufhin eine Entlassung ausgesprochen werden kann, hängt von der Sach- und Beweislage im Einzelfall ab.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Wirtschaftskammer Wien.