In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehepartner, Kinder oder auch andere Familienangehörige mitarbeiten ("aushelfen"), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten.
Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Gebietskrankenkasse in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis herstellen und Beiträge verlangen kann. Das zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Wirtschaftskammer Österreich sowie dem Bundesministerium für Finanzen akkordierte Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit bietet eine gute Orientierungshilfe für die Einzelfallbeurteilung.
Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Merkblatt zur familienhaftenden Mitarbeit in Betriebem (Version 2016)
Mustervereinbarung zur familienhaftenden Mitarbeit