Obwohl das Gesetz gegen Unterentlohnung (AVRAG) inhaltlich wenig Spielraum lässt, schafft der Erlass wichtige Klärungen und bringt Entschärfungen zugunsten der Betriebe.
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Hier finden Sie das am 13.06.2016 kundgemachte Bundesgesetzblatt.
Das Gesetz tritt mit 1.1.2017 in Kraft.