Mit ÖNORM EN ISO 7010 " Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen", Ausgabe 2012-10-01, wurden international verwendete Symbole für die Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, von Hinweis- und Gebotsschildern in eine österreichische Norm übernommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 KennV sind geringfügige Abweichungen von den Darstellungen laut Anhang 1 KennV insoweit zulässig, als Bedeutung oder Verständlichkeit der Aussage nicht verändert oder vermindert werden.
Kennzeichnungen entsprechend der ÖNORM EN ISO 7010 sind zulässig, da allfällig bestehende Abweichungen der Piktogramme und Schilder von den Darstellungen in Anhang 1 KennV die Bedeutung oder Verständlichkeit der Aussage nicht verändern oder vermindern.
Bestehende, dem Anhang der KennV entsprechende Schilder und Piktogramme dürfen selbstverständlich weiter verwendet werden. Ein austausch auf Schilder gemäß ÖNORM EN ISO 7010 ist nicht erforderlich.
Erlass: Kennzeichnungsverordnung (KennV) und ÖNORM EN ISO 7010
KennV-Verordnung des Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung