Sozialversichungsanmeldungen nur noch per ELDA
Ab 1.1.2016 können Sozialversicherungsmeldungen nur noch via elektronischem Datenaustausch mit den Österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) übermittelt werden.
Wird trotzdem eine Papiermeldung übermittelt, gilt diese nicht und der Dienstgeber muss mit Sanktionen rechnen!