F-Gase Verordnung: Personen- und Unternehmenszertifizierung für ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen

Wer mit Kältemitteln, die in der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 geregelt sind, hantiert, muss gemäß Verordnung (EG) Nr. 303/2008, österreichischem Treibhausgasegesetz 2009 und der Umsetzungsverordnung vom 7.1.2011 bis 4. Juli 2011 zertifiziert sein.

ACHTUNG! Die Zertifizierung ersetzt nicht die in der Kälteanlagenverordnung und ÖNORM EN 13313 verlangte Fach- und Sachkunde bei Eingriffen in Kältekreisläufe.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur F-Gase Verordnung für ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen:

Für die erforderlichen Personen- und Unternehmenszertifizierungen wurde in der Bundesinnungsgeschäftsstelle eine Prüf- und Zertifizierungsstelle eingerichtet.

Im 1. Schritt beantragen Unternehmen die Personenzertifizierung bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle in der Bundesinnungsgeschäftsstelle. Diese stellt die Personenzertifikate aus, und übermittelt sie an die Unternehmen.

Im 2. Schritt stellen die Unternehmen mit diesen Personenzertifikaten Ihren Antrag auf Unternehmenszertifizierung an das Umweltministerium.

PERSONENZERTIFIZIERUNG

Bitte richten Sie so rasch als möglich die Anträge auf Personenzertifizierung für diejenigen, die eine Lehrabschlussprüfung als Kältetechniker oder eine Meisterprüfung Kälte- und Klimatechnik absolviert haben, an:

Prüfungs- und Zertifizierungsstelle für Personen der
Bundesinnung der Mechatroniker
Schaumburgergasse 20/4 | 1040 Wien
T: 01 / 505 69 50
Email: zertifizierung.f-gase@bigr2.at

Musterbrief für einzelne Personen
Musterbrief für mehrere Personen eines Unternehmens

Bitte legen Sie diesen Anträgen die Zeugnisse der Lehrabschlussprüfung bzw. der Meisterprüfung in Kopie bei!

UNTERNEHMENSZERTIFIZIERUNG

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) informiert, dass immer wieder um Unternehmenszertifizierung angesucht wird, ohne dass ein einziger Mitarbeiter des Unternehmens zertifiziert ist. Auch der Betriebsinhaber (falls er alleine die Arbeiten verrichtet) braucht ein Personenzertifikat! Es kann nur ein Unternehmenszertifikat ausgestellt werden, wenn mindestens eine Person im Unternehmen ein Personenzertifikat hat.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die im Antrag auf Unternehmenszertifizierung gemachten Angaben, über die Anzahl der installierten und gewarteten Anlagen, auch ausreichend zertifiziertes Personal benötigen.

Anträge auf Unternehmenszertifizierungen richten Sie bitte an

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und
Tourismus
Abteilung V/5 – Chemiepolitik und Biozide
Stubenbastei 5
1010 Wien
abt.55@bmnt.gv.at
T: 01 / 711 00-0

Musterbrief für den Antrag auf Ausstellung eines Unternehmens-Zertifikates

Diesem Antrag sind die zugehörigen Personenzertifikate in Kopie beizulegen!

PERSONENZERTIFIZIERUNG FÜR MITARBEITER OHNE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG KÄLTETECHNIKER

Für diese Personen bietet des Wifi Wien einen Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung Kältetechniker an. Bereits 2010 haben wir über diese Kurse informiert.Die Bundesinnung hat die wichtigsten Eckpunkte für die Umsetzung der Verordnung in einem Merkblatt zusammengefasst.
Gemeinsam sind wir bemüht die Umsetzung für unsere Mitgliedsbetriebe möglichst einfach zu gestalten.

Merkblatt der Bundesinnung

Für Kälte- und Klimatechnik Unternehmen macht diese Ausbildung Ihrer Mitarbeiter am meisten Sinn. Mit der positiven Absolvierung der Lehrabschlussprüfung Kältetechniker wird einerseits die Personenzertifizierung und andererseits der Nachweis der erforderlichen Fach- und Sachkunde erbracht

Die nächsten Kurse sind geplant und werden auf der Wifi Wien Homepage veröffentlicht.

Downloads

Fach- und Sachkunde

F-Gase-Kaelte-Klima-VO_11.pdf

Anhang zur Verordnung

Informationsbroschüre der Europäischen Komission

Folder für technisches Personal

Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009

Musterbrief für einzelne Personen

Merkblatt der Bundesinnung

Musterbrief für den Antrag auf Ausstellung eines Unternehmens-Zertifikates

Musterbrief für einzelne Personen

Musterbrief für mehrere Personen eines Unternehmens

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