Coronafall im Betrieb
Umgang mit Corona-Kontaktpersonen
Wer wann abgesondert werden muss, und wie der Betrieb weitergeführt werden kann
Arbeitsrechtliche Informationen
Vorbeugung - Ernstfall - Urlaub - Strafen
Die Wirtschaftskammer empfiehlt, dass Unternehmen für die Bereitstellung von Hygienemaßnahmen für Ihre Mitarbeiter sorgen.
Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, im Betrieb Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen zu treffen, doch müssen Sie sich Ihrer Fürsorgepflicht für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bewusst sein.
Sammeln Sie frühzeitig kompetentes und zuverlässiges Know-how über die ,edizinisch relevanten Hintergründe des Corona-Virus, die arbeits- und sozialrechlichen Aspekt, sowie die Notfallorganisation im Ernstfall.
Hierfür haben wir für Sie, in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Niederösterreich, folgende Informationsbroschüre bereit gestellt:
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